Strafbefehl erhalten?

• Wie verhalte ich mich?
• Lohnt sich ein Einspruch?

Kategorien

Neueste Beiträge

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie diesen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der Strafbefehl wirkt wie ein Strafurteil!

Daher sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen, damit dieser den Strafbefehl prüfen kann.

In den allermeisten Fällen beinhaltet der Strafbefehl eine Geldstrafe. In den weniger häufigen Fällen ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich, wenn diese auf Bewährung ausgesetzt wird.

Gegen den Strafbefehl können Sie Einspruch einlegen. Wichtig ist jedoch, dass die zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung gewahrt bleibt. Sie sollten daher möglichst frühzeitig eine fachkundige Person zu Rate ziehen, um die Einspruchsfrist einzuhalten.

Im Rahmen des Einspruchs gegen den Strafbefehl, kann der Einspruch auf einzelne Beschwerdepunkte begrenzt werden. Es kann zum Beispiel nur der Rechtsfolgenausspruch angegriffen werden, d.h. die Tat als solche wird in der mündlichen Verhandlung nicht mehr erörtert, sondern nur noch die hierfür verhängte Strafe.  

Es kann jedoch auch der gesamte Strafbefehl angegriffen werden. Dann wird in der Hauptverhandlung auch das gesamte Tatgeschehen neu überprüft und bewertet.

Gerade im Hinblick auf die Höhe der Geldstrafe sei darauf hingewiesen, dass Verurteilungen zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen werden. Damit ist die Person dann vorbestraft. Hier müssen dann auch berufsrechtlichen Folgen bedacht werden. 

Wurde der Einspruch eingelegt, kommt es zeitnah zu einem Hauptverfahren, d.h. es wird ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung anberaumt.

Gerade das ist für viele ein Grund, warum die Beendigung des Ermittlungsverfahrens durch einen Strafbefehl im Interesse vieler Beschuldigten ist. Sie müssen nicht in einer Hauptverhandlung erscheinen und erregen kein Aufsehen. Dieses spart wiederum viel Zeit und Kosten.

Auch für den Richter hat der Strafbefehl Vorteile, da das Verfahren beschleunigt wird (keine Hauptverhandlung). Der Richter setzt also im Strafbefehl die Strafe aufgrund des im Vorverfahren durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei in den Akten zusammengetragenen Beweismaterials fest. Diese Beurteilung des Richters steht aber unter dem Vorbehalt, dass der Beschuldigte keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt und diesen akzeptiert.  

Nach Erhalt eines Strafbefehls stehe ich Ihnen gerne zur Seite und berate Sie zielführend. Insbesondere wird wichtig sein, ob der Strafbefehl akzeptiert werden sollte oder ob ein Einspruch eingelegt wird. 

Die Erstberatung ist für Sie kostenlos und kann auch in den Sprachen Farsi, Dari und Englisch geführt werden.

Kanzlei Legis

Kanzlei Legis

Wir setzen uns für Sie ein. Diskret und Vertrauensvoll.

Schreibe einen Kommentar